Ende des jüdischen Vereinslebens

Ansicht der Synagoge in Leipzig, Gottschedstraße nach 1855 (SächsStA-L, Bibliothek)
Ansicht der Synagoge in Leipzig, Gottschedstraße nach 1855 (SächsStA-L, Bibliothek) 
© Sächsisches Staatsarchiv

Die meisten jüdischen Vereine mussten nach der Pogromnacht ihre reguläre Arbeit einstellen und konnten nur noch ihre Geschäftsstellen verwalten. Jüdische Kulturbünde wurden generell zum Jahresende 1938 liquidiert.

Zu Beginn des Jahres 1939 konnten einige Vereine vorübergehend die Tätigkeiten, die der »Förderung der Auswanderung« und der »jüdischen Wohlfahrtspflege« dienten, wieder aufnehmen, bis sie zugunsten der staatlich kontrollierten »Reichsvereinigung der Juden in Deutschland« mit Sitz in Berlin aufgelöst wurden. Diese Eingliederungsverfahren wurden bereits Anfang 1939 vorbereitet und nach Erlass der »Zehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz« am 4. Juli 1939 umgesetzt. Die Amtsgerichte waren zuständig für das Führen der Vereinsregister, sie vollzogen Eintragungen zu jüdischen Vereinen nur nach Auftrag durch die Geheime Staatspolizei.

Mit der zwangsweisen Eingliederung in die »Reichsvereinigung« unter Aufsicht des Reichsinnenministeriums fand ein eigenständiges jüdisches Vereinsleben in Deutschland sein Ende.

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Reichsgesetzblatt 1939, S. 1097

Reichsgesetzblatt 1939, S. 1097
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Anordnung zur Eingliederung des Jüdischen Sportvereins Bar Kochba e. V. in die Reichsvereinigung 19. Oktober 1939 (SächsStA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-V 947)

Anordnung zur Eingliederung des Jüdischen Sportvereins Bar Kochba e. V. in die Reichsvereinigung 19. Oktober 1939 (SächsStA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-V 947)
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Mitteilung an das Amtsgericht Leipzig über die Auflösung der jüdischen Kulturbünde zum Jahresende 1938, 20. Dezember 1938 (SächStA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-V 2177)

Mitteilung an das Amtsgericht Leipzig über die Auflösung der jüdischen Kulturbünde zum Jahresende 1938, 20. Dezember 1938 (SächStA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-V 2177)
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