Ende des jüdischen Vereinslebens
Die meisten jüdischen Vereine mussten nach der Pogromnacht ihre reguläre Arbeit einstellen und konnten nur noch ihre Geschäftsstellen verwalten. Jüdische Kulturbünde wurden generell zum Jahresende 1938 liquidiert.
Zu Beginn des Jahres 1939 konnten einige Vereine vorübergehend die Tätigkeiten, die der »Förderung der Auswanderung« und der »jüdischen Wohlfahrtspflege« dienten, wieder aufnehmen, bis sie zugunsten der staatlich kontrollierten »Reichsvereinigung der Juden in Deutschland« mit Sitz in Berlin aufgelöst wurden. Diese Eingliederungsverfahren wurden bereits Anfang 1939 vorbereitet und nach Erlass der »Zehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz« am 4. Juli 1939 umgesetzt. Die Amtsgerichte waren zuständig für das Führen der Vereinsregister, sie vollzogen Eintragungen zu jüdischen Vereinen nur nach Auftrag durch die Geheime Staatspolizei.
Mit der zwangsweisen Eingliederung in die »Reichsvereinigung« unter Aufsicht des Reichsinnenministeriums fand ein eigenständiges jüdisches Vereinsleben in Deutschland sein Ende.