»Sühneleistung«

Filiale Leipzig der Commerz- und Privatbank AG, Tröndlinring 3, vor 1923 (SächsStA-L, Bibliothek)
Filiale Leipzig der Commerz- und Privatbank AG, Tröndlinring 3, vor 1923 (SächsStA-L, Bibliothek) 
© Sächsisches Staatsarchiv

Zusätzlich zur Liquidierung jüdischer Unternehmen und den Beschränkungen für Privatvermögen bestimmte die »Verordnung über eine Sühneleistung von Juden deutscher Staatsangehörigkeit« vom 12. November 1938 die Vereinnahmung weiterer Vermögensteile der jüdischen Bevölkerung durch das Reich.

Die »Sühneleistung« sollte insgesamt 1 Milliarde Reichsmark erwirtschaften und war in vier Teilbeträgen in Höhe von 20 % des Kapitals, das nach der »Verordnung über die Anmeldung des Vermögens der Juden« vom 26. April 1938 erfasst war, zu entrichten. Die Raten wurden 1939 noch erhöht.

Die »Sühneleistung« oder »Judenvermögensabgabe« wurde ohne besonderen Bescheid im Dezember 1938, Februar, Mai und August (zusätzlich im November) 1939 durch die Finanzämter veranlagt. Die Zahlung konnte auch in Form von Wertpapieren, die zwangsweise bei den Devisenbanken hinterlegt worden waren, geleistet werden. Das Einnahmeziel der Staatskasse wurde letztendlich noch übertroffen.

/
(© Sächsisches Staatsarchiv)

Reichsgesetzblatt 1938, S. 1579

Reichsgesetzblatt 1938, S. 1579
/
(© Sächsisches Staatsarchiv)

Einnahme der Sühneleistung, 1. Rate, von Hedwig Frank durch die Commerzbank Leipzig, 4. Februar 1939 (SächsStA-L, 21016 Commerzbank, Filiale Leipzig, Nr. 78)

Einnahme der Sühneleistung, 1. Rate, von Hedwig Frank durch die Commerzbank Leipzig, 4. Februar 1939 (SächsStA-L, 21016 Commerzbank, Filiale Leipzig, Nr. 78)
/
(© Sächsisches Staatsarchiv)

Einnahme der Sühneleistung, 1. Rate, von Hedwig Frank durch die Commerzbank Leipzig, 4. Februar 1939 (SächsStA-L, 21016 Commerzbank, Filiale Leipzig, Nr. 78)

Einnahme der Sühneleistung, 1. Rate, von Hedwig Frank durch die Commerzbank Leipzig, 4. Februar 1939 (SächsStA-L, 21016 Commerzbank, Filiale Leipzig, Nr. 78)
/
(© Sächsisches Staatsarchiv)

Anweisung der Preußischen Staatsbank an die Devisenbanken zur ersatzweisen Einnahme der »Sühneleistung« mit Wertpapieren, 12. Dezember 1938 (SächsStA-L, 21018 Dresdner Bank in Leipzig, Nr. 534)

Anweisung der Preußischen Staatsbank an die Devisenbanken zur ersatzweisen Einnahme der »Sühneleistung« mit Wertpapieren, 12. Dezember 1938 (SächsStA-L, 21018 Dresdner Bank in Leipzig, Nr. 534)
zurück zum Seitenanfang